Jeder, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger hat, kann den Stromanbieter wechseln. Mieter einer Wohnung, deren Stromkosten vom Vermieter über die Miete abgerechnet werden, können den Stromversorger nicht selbst wechseln.