
FAQ
Jeder, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger hat, kann den Stromanbieter wechseln. Mieter einer Wohnung, deren Stromkosten vom Vermieter über die Miete abgerechnet werden, können den Stromversorger nicht selbst wechseln.
Netzbetreiber unterhalten eigene Stromnetze. Sie erhalten ihre Vergütung für die Bereitstellung dieser Stromnetze und sind die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Ein Energieversorger hingegen vereinbart mit dem Netzbetreiber die Nutzung seines Stromnetzes gegen ein Netznutzungsentgelt.
Der Einbau, Betrieb sowie die Wartung des Stromzählers gehören in der Regel zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Wie die Ablesung des Zählers erfolgt, legt der Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Er kann den Zähler selbst ablesen, ihn durch den Netzbetreiber oder einen Dritten ablesen lassen oder auch mit dem Kunden eine Selbstablesung vereinbaren.